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Langzeitbesuch

der Strafhaft in der Jugendanstalt Hameln


Was muss ich beachten, wenn ich einen Langzeitbesuchstermin vereinbaren will?

Langzeitbesuche sind mehrstündige unbeaufsichtigte Besuche. Diese Besuche sind für Angehörige und Personen, die einen günstigen Einfluss erwarten lassen, vorgesehen.

Wichtig ist, dass Sie eine soziale Bindung zu dem Gefangenen begründen können.

Für den Langzeitbesuch benötigen Sie ebenfalls eine Besuchsgenehmigung. Von Ihrem inhaftierten Angehörigen oder Bekannten erhalten Sie einen Vordruck. Den Vordruck senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.

In diesem Schreiben erklären Sie sich mit einer polizeilichen Überprüfung einverstanden.

Zusätzlich führt ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der zuständigen Abteilung vor dem ersten Langzeitbesuch ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Auch der Gefangene muss in der Jugendanstalt zeigen, dass er für einen unbeaufsichtigten Langzeitbesuch geeignet ist. Eine Entscheidung, ob und mit wem ein Langzeitbesuch stattfinden kann, wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wann finden die Langzeitbesuche statt?

Ein Langzeitbesuch kann bis zu 4 Stunden dauern. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung:

donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
samstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sonntags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Wie sieht der Langzeitbesuchsraum aus?
Sitzplätze im Lanzeitbesuchsraum   Bildrechte: JA Hameln
Sitzplatz und Spielecke im Langzeitbesuchsraum

Was benötige ich für den Besuch?

Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn Sie einen Gefangenen besuchen möchten:

-

ein gültiger Personalausweis, ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (ein Dokument der Ausländerbehörde mit einem Foto)

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ein Kinderausweis für Kinder ab 10 Jahren und sie müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden

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die Geburtsurkunde für Kinder unter 10 Jahren und sie müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden

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Besucher/-innen unter 18 Jahren, die ohne Ihre Eltern zum Besuch kommen, benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Ausweises (Vor- und Rückseite)

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