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Regulärer Besuch

der Strafhaft in der Jugendanstalt Hameln


Was muss ich beachten, wenn ich einen Besuchstermin vereinbaren will?

Der Gefangene schickt Ihnen einen Vordruck zu, den Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. In diesem Schreiben erklären Sie sich mit einer polizeilichen Überprüfung einverstanden. Die polizeiliche Überprüfung entfällt, wenn Sie Angehörige ersten Grades sind.

Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird über die Besuchsgenehmigung entschieden.

Erst wenn die Genehmigung vorliegt, kann der Gefangene in seiner Abteilung einen Besuchstermin beantragen. Da jede Abteilung andere Besuchszeiten hat, stimmen Sie sich bitte mit Ihrem inhaftierten Angehörigen oder Bekannten ab.

Die Besuchsgenehmigung muss vor dem ersten Besuch erfolgen. Ab dann können Sie regelmäßig Besuchstermine wahrnehmen, die der Gefangene jeweils beantragen muss.

Es können bis zu 3 Personen an einem Besuch teilnehmen.

Wann finden die Besuche statt?

Die Besuchszeiten sind abhängig davon, in welcher Abteilung sich der Gefangene befindet. Die möglichen Besuchszeiten teilt Ihnen Ihr inhaftierter Angehöriger oder Bekannter mit.

Was benötige ich für den Besuch?

Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn Sie einen Gefangenen besuchen möchten:

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ein gültiger Personalausweis, ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (ein Dokument der Ausländerbehörde mit einem Foto)

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ein Kinderausweis für Kinder ab 10 Jahren

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die Geburtsurkunde muss für Kinder unter 10 Jahren vorgelegt werden

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Besucher/-innen unter 18 Jahren, die ohne Ihre Eltern zum Besuch kommen, benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Ausweises (Vor- und Rückseite)

Was darf ich zum Besuch mitbringen?

Mitbringsel oder Geld dürfen beim Besuch NICHT in die Anstalt mitgebracht werden.

Sie selbst dürfen notwendige Medikamente (mit ärztlicher Bescheinigung) für sich mitbringen. Nach Beginn des Besuches geben Sie das mitgebrachte Geld dem Gefangenen.

Was passiert vor dem Besuch?

Melden Sie sich bitte 30 Minuten vor Beginn an der Außenpforte zum Besuch an.

Dort werden die Besucher im Computer registriert. Sie müssen sich mit gültigen Papieren ausweisen.

Ihre Tasche schließen Sie ein, da diese nicht zum Besuch mitgenommen werden darf.

Einen Kinderwagen oder eine eigene Babyschale können Sie nicht zum Besuch mitnehmen. Eine Babyschale der Jugendanstalt Hameln steht Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.

Was Sie zu dem Besuch mit Kindern mitbringen dürfen, erfahren Sie hier: [LINK]


Bitte haben Sie Verständnis für die erforderlichen Sicherheitskontrollen. Bringen Sie bitte einen Nachweis bzw. Ausweis mit, sofern bei Ihnen Prothesen (Gelenk) oder andere metallische Gegenstände implantiert sind.

Nach Abschluss der Kontrollen gehen Sie über den Innenhof zur Eingangshalle der Jugendanstalt Hameln. Dort befindet sich ein Wartebereich. Hier halten Sie sich auf, bis Sie aufgefordert werden in die Besuchsabteilung zu gehen.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Besucher müssen sich an die geltenden Regeln halten. Dazu gehört unter anderem, dass bei einem Besuch keine Gegenstände übergeben oder Nachrichten übermittelt werden. Wer dies nicht beachtet, muss mit einer Geldbuße rechnen.

§ 115 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Verkehr mit Gefangenen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt 1. einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln läßt oder 2. sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von außen durch Worte oder Zeichen verständigt.

(2) Gefangener ist, wer sich auf Grund strafgerichtlicher Entscheidung oder als vorläufig Festgenommener in behördlichem Gewahrsam befindet.

(3) Die Ordnungswidrigkeit und der Versuch einer Ordnungswidrigkeit können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Kinderbereich der Besuchsabteilung   Bildrechte: JA Hameln

Spielecke in der Besuchsabteilung

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