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Besucher in der Jugendanstalt Hameln

Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise zum Schutz vor der Corona Infektion!

1. Besucherregelung für Untersuchungsgefangene

Für jeden Besuch ihrer inhaftierten Angehörigen / Bekannten benötigen Sie eine schriftliche Besuchserlaubnis, den Personalausweis oder den Reisepass. Die Besuchserlaubnis wird Ihnen durch den zuständigen Richter oder Staatsanwalt erteilt. Sie müssen sich 30 Minuten vor Beginn an der Außenpforte zum Besuch anmelden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Sicherheit eine Personenkontrolle durchführen müssen.(Bitte bringen Sie einen Nachweis bzw. Ausweis mit, sofern bei Ihnen Prothesen (Gelenk) implantiert sind).


Besuche mit akustischer und optischer Überwachung

Soweit eine akustische Überwachung des Besuchs angeordnet wurde, muss das Gespräch in deutscher Sprache und im Beisein eines Beamten geführt werden. Die Besuchsdauer beträgt 30 Minuten. In der Regel wird eine Person zugelassen.

Besuchszeiten für die Untersuchungshaft (akustische Überwachung)

Montag bis Mittwoch vormittags:

  • 09.00 - 09.30 Uhr
  • 09.45 - 10.15 Uhr
  • 10.30 - 11.00 Uhr

Besuche mit optischer Überwachung

Es können maximal 2 Personen zugelassen werden.

Besuchszeiten für die Untersuchungshaft (optische Überwachung)

Junge Erwachsene der VA 316:

  • Montag, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
  • Sonntag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Jugendliche der VA 313:

  • Freitag, 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Samstag, 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Wollen Sie Besuchstermine vereinbaren? Haben Sie Fragen?

Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Besuchsabteilung.

Wir sind für Sie erreichbar:

  • Dienstags 17:15 bis 19:30 Uhr
  • Mittwochs 13:30 bis 16:00 Uhr

unter der Telefonnummer 05151 - 904304

2. Besucherregelung für Strafgefangene

Es können maximal 4 Personen zugelassen werden. Sie benötigen für jeden Besuch eine Besuchserlaubnis, den Personalausweis oder den Reisepass. Die Besuchserlaubnis erhalten Sie von Ihrem inhaftierten Angehörigen/Bekannten, der die Besuchserlaubnis beantragt und die von der Jugendanstalt Hameln genehmigt wird. Gegebenenfalls findet eine polizeiliche Überprüfung statt.

Die Dauer beträgt 60 Minuten.

Die Abteilung Sozialtherapie, die Abteilung Suchtbehandlung und die Sicherheitsabteilung verfügen über eigene Besucherräume.

Besuchszeiten teilt Ihnen Ihr inhaftierter Angehöriger/Bekannter mit.


3. Langzeitbesuche

Für Eltern/Großeltern, Kinder der Insassen in Begleitung erwachsener Angehöriger, Ehegatten des Insassen, feste Lebenspartnerin, wenn beide 18 Jahre alt sind, sonstige Verwandte. Die Langzeitbesuche finden nur in der Besuchsabteilung der Hauptanstalt statt und können bis zu 4 Stunden betragen.

4. Bankverbindung:

Jugendanstalt Hameln,
Postbank NL Hannover,
IBAN: DE74 2501 0030 0207 7003 06,
BIC: PBNKDEFF

Falls Sie Ihrem Angehörigen Geld überweisen wollen, müssen Sie zur Konto-Nummer seine Buch-Nummer und den Vor- und Nachnamen angeben!


Ein Bild des Besuchsraumes der JA Hameln   Bildrechte: JA Hameln

Besuchsabteilung der Jugendanstalt Hameln

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