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Telefonische Erreichbarkeit

Wie können Sie telefonischen Kontakt zu Ihrem inhaftierten Angehörigen, Freund oder Bekannten halten?

Zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte besteht die Möglichkeit, dass Ihr Angehöriger, Freund und/ oder Bekannter, der in der Jugendanstalt inhaftiert ist, mit Ihnen über ein Gefangenentelefonsystem telefonieren kann.

Bei Untersuchungshaftgefangenen bedarf es darüber hinaus auch der richterlichen Genehmigung.

Für den jeweiligen Gefangenen kann ein persönliches Telefonkonto eingerichtet werden.

Es können nur Rufnummern genutzt werden, die zuvor von dem Gefangenen beantragt und von der Jugendanstalt genehmigt wurden.

Da im Gefangenentelefonsystem die beantragten Rufnummern sowie weitere personenbezogene Daten der Gesprächspartner und Gesprächspartnerinnen gespeichert werden müssen, benötigen wir von Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen eine schriftliche Zustimmungserklärung.

Bitte verwenden Sie das hier als Download hinterlegte Formular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Jugendanstalt Hameln.

 

Bitte beachten Sie, dass der Gefangene Sie zwar anrufen kann, Sie ihn jedoch nicht über dieses Telefon erreichen können.

Sie haben die Möglichkeit, ihrem inhaftierten Angehörigen Geld auf das persönliche Telefonkonto zu überweisen.

Die Bankverbindung lautet wie folgt:

Empfänger:

Telio
IBAN: DE 5820 0505 5012 8032 8178
BIC: HASPDEHH (Hamburger Sparkasse)
Verwendungszweck:

7-stellige Telio-Benutzerkonto-Nummer

(NICHT die Buchnummer der Einrichtung!)

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gutschrift auf das Telefonkonto, abhängig von der gewählten Bank, bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen kann.

Einverständniserklärung Rufnummernspeicherung

Einverständniserklärung Rufnummernspeicherung

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